Informationen und Downloads zur Sachlage Coronavirus finden Sie auf der Seite der Sächsischen Landesregierung:
www.coronavirus.sachsen.de
Beherbergungen
Aufgrund der Covid-19-Pandemie ist die Beherbergung zu touristischen Zwecken bis voraussichtlich zum 30. November 2020 untersagt. Auch danach kann es weitere Einschränkungen insbesondere bei touristischen Beherbergungen und Reisen geben. Diese können sich auch kurzfristig ändern. Bitte informieren Sie sich daher, ob Sie im genannten Buchungszeitraum zum angestrebten Reisezweck beherbergt werden dürfen.
Folgende Einschränkungen gibt es ab 02.11.2020 im Zuge der aktuellen Allgemeinverfügung bei den Öffnungszeiten in der Gemeinde Oybin:
Rathaus Gemeinde Oybin:
Die Gemeindeverwaltung bleibt auf Grund der rasanten Entwicklung in der Corona-Pandemie für den Besucherverkehr grundsätzlich geschlossen.
Es wird die Möglichkeit eröffnet telefonisch oder per E-Mail mit der zuständigen Sachbearbeiterin/ dem zuständigen Sachbearbeiter einen Besuchstermin zu vereinbaren.
Fremdenverkehrsbetrieb / Informations- und Gästeservice:
Montag bis Freitag 10 bis 16 Uhr ist das Haus des Gastes personell besetzt, aber für den Publikumsverkehr geschlossen.
Bitte anklopfen oder telefonisch melden unter 035844 73 30.
Einzelner Einlass unter Berücksichtigung der aktuellen Hygienevorschriften für:
- Abrechnung von Kurtaxen
- Gemeindliche Verwaltungsangelegenheiten
- Allgemeine Anfragen
Von 21.12.2020 bis 04.01.2021 ist das Haus des Gastes geschlossen und personell nicht besetzt.
Burg und Kloster Oybin:
Burg- und Kloster ist geschlossen.
Für Besucher des Bergfriedhofes ist die Zugängigkeit Dienstag bis Samstag und am Totensonntag in der Zeit von 10.00 Uhr bis 16.00 Uhr gewährleistet.
Die Bergkirche bleibt im November/Dezember geschlossen.
In Einzelfällen sind Abweichungen nach Absprache möglich.
Bekanntmachung der Sächsichen Tierseuchenkasse
Tierbestandsmeldung 2021 -
PDF